Seit dem 1. Januar 2024 sind E-Rezepte gesetzlich Pflicht.

Was müssen Sie tun, um ein E-Rezept zu bestellen?
Vor Rezeptbestellung benötigen wir 1 x pro Quartal zwingend Ihre Versichertenkarte.
Liegt diese vor, können Sie entweder persönlich in der Praxis, telefonisch oder über das Online-Formular Ihre Medikamente bestellen.
Das E-Rezept muss durch die Ärztin/ den Arzt elektronisch signiert werden. Das Rezept kann daher erst am Folgetag in einer Apotheke Ihrer Wahl mit Ihrer Versichertenkarte eingelöst werden. Bitte beachten Sie, dass nur bereits von uns in der Vergangenheit verschriebene Medikamente telefonisch und online bestellt werden können. Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, Privatrezepte, Heil- und Hilfsmittelrezepte werden weiterhin in Papierform ausgegeben.

Hier geht es zum Online-Formular

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